Verbot der rechten Aufmärsche
Aachens Polizeipräsident Klaus Oelze hatte die beiden von der Partei „Die Rechte“ für Anfang April in Stolberg angemeldeten Aufmärsche verboten. Das Verbot wurde dem Anmelder schriftlich zugestellt. Eine der zentralen Begründungen in der Verbotsverfügung war für Oelze, dass die angemeldeten Versammlungen nichts anderes als die Fortführung von Versammlungen der inzwischen verbotenen Kameradschaft Aachener Land waren. „Sogar das Thema ‚Gegen Ausländergewalt und Deutschfeindlichkeit! - Mord! Trauer! Widerstand!‘ ist wortwörtlich übernommen worden“, sagte Aachens Polizeipräsident. Für Freitag, 5. April, und Samstag, 6. April 2013, hatte der Kreisvorsitzende der Partei „Die Rechte“ Aachen für die Kreisverbände Aachen und Heinsberg einen „Fackelmarsch“ bzw. einen „Trauermarsch“ angemeldet. Der Anmelder selbst war langjähriges Führungsmitglied der nunmehr verbotenen Kameradschaft Aachener Land, teilte die Polizei mit. Gegen die Verbotsverfügung konnten Rechtsmittel eingelegt werden.
Die Verbotsverfügung des Polizeipräsidenten gegen die Naziaufmärsche hat bis zum OVG Münster Bestand gehabt. Das Bundesverfassungsgericht hat eine weitere Beschwerde der Neonazis aus formalen Gründen abgeschmettert, die daraufhin ihren Spuk abgesagt haben. Auch das Zusammenwirken des Stolberger Bündnisses gegen Radikalismus, des Bündnisses Stolberg nazifrei und des DGB als drittem Anmelder von Gegendemonstrationen hat hier offenbar Wirkung gezeigt. Unser Dank geht an alle, die sich am Protest gegen Neonazis beteiligt haben!